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Mangelbeseitigung: Mieter kann die Qualifikation eines Handwerkers nicht beurteilen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht Aufgabe des Mieters zu beurteilen, ob die mit der Beseitigung von Mängeln beauftragten Handwerker über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen oder ob die Art der beabsichtigten Mängelbeseitigung fachlichen Anforderungen genügt.

Dies ist allein Sache des Vermieters. Ihm obliegt es, die für die Beseitigung behaupteter Mängel geeigneten Maßnahmen anzuordnen und die von ihm für geeignet gehaltenen Handwerker zu beauftragen.

Stellt sich nach Beendigung der Maßnahmen heraus, dass diese nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben, steht es dem Mieter frei, seinen Anspruch weiter zu verfolgen.


LG Berlin, 12.01.2011 - Az: 67 T 8/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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