Mangelbeseitigung: Mieter kann die Qualifikation eines Handwerkers nicht beurteilen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist nicht Aufgabe des Mieters zu beurteilen, ob die mit der Beseitigung von Mängeln beauftragten Handwerker über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen oder ob die Art der beabsichtigten Mängelbeseitigung fachlichen Anforderungen genügt.
Dies ist allein Sache des Vermieters. Ihm obliegt es, die für die Beseitigung behaupteter Mängel geeigneten Maßnahmen anzuordnen und die von ihm für geeignet gehaltenen Handwerker zu beauftragen.
Stellt sich nach Beendigung der Maßnahmen heraus, dass diese nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben, steht es dem Mieter frei, seinen Anspruch weiter zu verfolgen.
LG Berlin, 12.01.2011 - Az: 67 T 8/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder