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Mangelbeseitigung: Mieter kann die Qualifikation eines Handwerkers nicht beurteilen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht Aufgabe des Mieters zu beurteilen, ob die mit der Beseitigung von Mängeln beauftragten Handwerker über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen oder ob die Art der beabsichtigten Mängelbeseitigung fachlichen Anforderungen genügt.

Dies ist allein Sache des Vermieters. Ihm obliegt es, die für die Beseitigung behaupteter Mängel geeigneten Maßnahmen anzuordnen und die von ihm für geeignet gehaltenen Handwerker zu beauftragen.

Stellt sich nach Beendigung der Maßnahmen heraus, dass diese nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben, steht es dem Mieter frei, seinen Anspruch weiter zu verfolgen.


LG Berlin, 12.01.2011 - Az: 67 T 8/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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