Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.704 Anfragen

Vorformulierter Verwaltervertrag unterliegt der AGB-Kontrolle

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Teilbeschluss über die Ermächtigung von Mitgliedern des Verwaltungsbeirates zum Abschluss des Verwaltervertrages entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht die Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zum Abschluss des Verwaltervertrages, wenn die Wohnungseigentümer die Grenzen des ihnen auch bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrages zustehenden Gestaltungsermessens überschritten haben. Der Verwaltervertrag muss sich in seiner Ausgestaltung an das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die durch die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bestimmten Grenzen halten.

Diese Grenzen überschreiten die Wohnungseigentümer jedoch weder dadurch, dass sie einen von dem Verwalter vorformulierten Vertrag schließen, der Klauseln enthält, die der AGB-Kontrolle nicht standhalten, noch dadurch, dass sie eine Ermächtigung zum Abschluss eines solchen Vertrages namens der Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen (vgl. BGH, 05.07.2019 - Az: V ZR 278/17).

Im Hinblick darauf führt der BGH in seinem Urteil weiter aus, dass der vorformulierte Verwaltervertrag der der AGB-Kontrolle nach den §§ 305ff BGB unterliege; die AGB-Kontrolle der Klauseln jedoch nicht im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Ermächtigungsbeschluss vorzunehmen sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant