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Rückgabe einer Mietkaution bei Mietermehrheit

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Mietermehrheit, kann der Mieter der alleine ein Sparkonto als Mietkaution angelegt und dem Vermieter verpfändet hat, als alleiniger Kontoinhaber auf Herausgabe und Abgabe einer Freigabeerklärung klagen. Es nicht erforderlich, dass dies von allen Mietern gemeinsam erfolgt.

Zwar muss bei Mietermehrheit die Rückgabe der Mietkaution grundsätzlich von allen gemeinsam gefordert werden - auch dann, wenn die Sicherheit nur von einem Mieter geleistet wurde.

Bei der Verpfändung eines Sparbuchs ist jedoch keine Kaution im engeren Sinne erbracht worden, die vom Vermieter an alle Mieter zurückzuzahlen wäre. In diesem Fall geht es um die Abwicklung eines Pfandrechtsverhältnisses, an dem nur der betreffende Mieter als alleiniger Anspruchsinhaber beteiligt ist.


AG Flensburg, 29.03.2021 - Az: 66 C 183/20

ECLI:DE:AGFLENS:2021:0329.66C183.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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