Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.326 Anfragen

Konkurrenzschutz mit einstweiliger Verfügung durchsetzbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die einstweilige Verfügung kann erlassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er auf die Erfüllung dringend angewiesen ist.

Sofern ein gewerblicher Mieter die Mietsache vertragswidrig zu einem anderen Geschäftszweck als vertraglich vereinbart nutzt, kann der Vermieter Unterlassungsansprüche daher nur dann im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzen, wenn er glaubhaft macht, dass berechtigte Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche von anderen Mietern aufgrund vereinbarten Konkurrenzschutzes konkret drohen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Verfügungsanspruch folgt aus § 541 BGB. Danach kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter trotz Abmahnung einen vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. Ein vertragswidriger Gebrauch kann etwa in einer Untervermietung der Mieträume außerhalb des vertraglich vereinbarten Mietzwecks liegen.

Im vorliegenden Fall war die Nutzung des angemieteten Ladengeschäftes nach dem Mietvertrag zwischen den Parteien und dessen Erweiterung im Januar 2013 nur zum Betrieb einer Galerie, einer Praxis oder eines Antiquitätengeschäftes zulässig, nicht aber zum Betrieb eines Geschäfts für den Verkauf von Möbeln und Zubehör. Dies folgt aus § 2 des Mietvertrages.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen