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Wohnungseigentumssache: Zustandekommen eines Umlaufbeschlusses

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Neben der Verkündung ist auch die Zustimmung sämtlicher Eigentümer Entstehungsvoraussetzung für einen Beschluss, der im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst wurde.

War dies unstreitig nicht der Fall, so ist der Beschluss unwirksam.


AG Hamburg-St. Georg, 14.08.2020 - Az: 980b C 29/19 WEG

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