Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.760 Anfragen

Austausch eines Holz-Jägerzaunes durch einen Metallgitterzaun ist eine bauliche Veränderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

§ 22 Abs. 1 Satz 1 WEG sieht für bauliche Veränderungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, die Zustimmung von allen Wohnungseigentümern vor, deren Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehen.

Der Austausch eines vorhandenen Holz-Jägerzauns durch einen Metallgitterzaun stellt eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

Eine bauliche Veränderung im Sinne dieser Vorschrift ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht.

Instandhaltung und Instandsetzung sind demgegenüber auf die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung des ursprünglichen, ordnungsgemäßen Zustands gerichtet.

Der Austausch eines Holz-Jägerzaunes durch einen Metallgitterzaun ist eine gegenständliche Veränderung, die auf Dauer angelegt ist. Durch die Ersetzung des Holz-Jägerzauns ist dieser gerade nicht lediglich wiederhergestellt worden. Für eine bauliche Veränderung ist es nicht erforderlich, dass etwa an einer Stelle ein Zaun errichtet wird, an der sich zuvor kein Zaun befunden hat. Auch gestalterische Änderungen können bauliche Veränderungen sein.

Bei dem Austausch des Holz-Jägerzauns durch einen Metallgitterzaun handelt es sich auch nicht um eine Modernisierung gemäß § 559 Abs. 1 BGB oder um eine Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik (§ 22 Abs. 2 WEG).

Es ist keine allgemeine Entwicklung erkennbar, wonach Metallzäune Holzzäune als die modernere Variante ablösen, wonach Holzzäune als veraltet nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

Für einen solchen Austausch des Zaunes ist die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich.


AG Berlin-Wedding, 05.02.2014 - Az: 15a C 526/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg