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Wasserversorgungsunternehmen haftet für Schaden beim Wechseln der Wasseruhr

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Begeht der Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfe eines Trinkwasserversorgungs-Unternehmens/-Verbandes beim Auswechseln des Wasserzählers („Wasseruhr“) einen handwerklichen Fehler und wird dadurch ein Wasserschaden verursacht, steht dem hierdurch geschädigtem Hauseigentümer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sowie dann auch wegen Verletzung der Obhutspflicht zu.


AG Brandenburg, 07.05.2021 - Az: 31 C 69/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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