Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.064 Anfragen
Unentgeltliche Nutzungsduldung eines Schuppens ist eine Leihe
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es handelt sich um eine Leihe, wenn der Vermieter es jahrelang duldet, dass sein Mieter einen Schuppen kostenfrei als Abstellmöglichkeit nutzt. Der Schuppen kann daher vom Vermieter jederzeit zurückgefordert werden (§ 604 Abs 3 BGB).
Dem Vermieter steht daher ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Schuppens zu. Dieses Recht ist nicht aufgrund der langjährigen Duldung der Nutzung ausgeschlossen, sofern der Mieter nicht nachweisen kann, dass die Nutzungsgestattung unwiderruflich war. Dies kann nicht alleine aufgrund der langjährigen Duldung angenommen werden.
AG Brandenburg, 29.01.2021 - Az: 34 C 34/520
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.