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Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sieht die Landesverordnung vor, dass lediglich Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen gestattet sind, kann eine Eigentümerversammlung nicht stattfinden.

Die Durchführung der Eigentümerversammlung als „Vollmachtversammlung“ ist jedoch - unabhängig von der vorrangigen Frage ob überhaupt Versammlungen durchgeführt werden können - unzulässig.


AG Ludwigshafen, 16.03.2021 - Az: 2p C 37/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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