Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.342 Anfragen

Vorzeitige Kündigung eines Stromlieferungsvertrages mit vereinbarter Vertragslaufzeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Stromlieferungsvertrag mit vereinbarter Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt, so kann der Stromanbieter als entgangenen Gewinn nicht pauschale 28% des zu erwartenden Stromverbrauchs geltend machen. Es bedarf hier eines substantiierten Darlegens und ggf. Beweisens.

Ansonsten kann (lediglich) der monatliche Grundpreis als Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden.

Vorliegend war für das Gericht nicht ersichtlich, wie ein Ansatz einer Gewinnmarge von 28 % zustande gekommen war. Es wurden hierzu keine Unterlagen vorgelegt - bekannt ist allgemein eine deutlich niedrige Gewinnmarge, die nicht über den einstelligen Bereich hinausgeht. Ebenfalls fehlte es an Informationen zu möglicherweise entstehenden Ersparnissen.


AG Dresden, 31.05.2018 - Az: 105 C 1798/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Nachdem ich für eine kurzfristige rechtliche Frage im Gewerbemietrecht vor Ort niemanden finden konnte, der mir eine fundierte Rechtsauskunft geben ...
Julia S., Berlin
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut