Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.212 Anfragen

Wasseraustritt aus Regenfallrohr ist kein Leitungswasserschaden: Versicherung muss nicht zahlen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung, wenn es im Keller des Wohnhauses durch Überlastung eines zur Ableitung von Regenwasser dienenden Drainagerohrs zu einem Wasserschaden im Keller gekommen ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen versicherten Leitungswasserschaden im Sinne der VGB 2014.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klägerin hat aus der bestehenden Wohngebäudeversicherung keinen Entschädigungsanspruch im Hinblick auf die geltend gemachten Reparaturmaßnahmen.

Der Entschädigungsanspruch scheitert schon daran, dass die Klägerin nicht darlegt, dass Schäden durch das in den Keller eingedrungene Wasser entstanden sind, die im Wege der durchgeführten und noch durchzuführenden Maßnahmen zu beseitigen sind.

Ausweislich der vorgelegten Rechnung der Firma N sowie des Angebots der Firma T geht es der Klägerin um die Erstattung von Maßnahmen, die einen weiteren Überfluss der Regenwasserableitung in den Keller verhindern.

Gemäß 10 VGB 2014 ersetzt die Beklagte im Falle eines versicherten Schadens nur die notwendigen Reparaturkosten für die im Einzelfall beschädigten Sachen. Zwar sind insoweit gem. §§ 82, Abs. 1, 83 Abs. 1 und § 90 VVG auch Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten im Hinblick auf einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall versichert. Dazu gehören indes nicht die Kosten der Schadensverhütung. Nach § 18 Abs. 1 VGB 2014 hat der Versicherungsnehmer zur Vermeidung der Leistungsfreiheit des Versicherers die versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, so dass ihn auch die Kostenlast für im Interesse der Schadensverhütung notwendige Reparaturmaßnahmen trifft, und zwar selbst dann, wenn ohne die Maßnahmen in kürzester Zeit ein (weiterer) Wasserschaden entstanden wäre.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen