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Keine eigenmächtigen Sanierungsarbeiten des Vermieters vor der Schlüsselübergabe!

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Vermieter ist nicht dazu berechtigt, vor der Schlüsselübergabe Sanierungsarbeiten in der Mietwohnung durchzuführen. Tut er dies dennoch, kann der Mieter die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und die Einräumung des Besitzes mittels einstweiliger Verfügung erwirken.

Im zu entscheidenden Fall waren sich die Parteien zwar einig, dass für die geplante Sanierung ein zeitweiser Umzug in eine Erdgeschosswohnung des Hauses notwendig sei. Diese wies zum geplanten Termin aber noch erhebliche Mängel auf, so dass die Mieter den Einzug verweigerten. Trotzdem begann der Vermieter mit den Sanierungsarbeiten, was auch die Entfernung der Innenwände und Decken der eigentlichen Mietwohnung betraf, so dass die eigentliche Mietwohnung unbewohnbar wurde.

Das Gericht entschied in der Sache für die Mieter.


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AG Köln, 07.05.2020 - Az: 222 C 84/20

ECLI:DE:AGK:2020:0507.222C84.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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