- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.341 Anfragen
Betriebskostenvorauszahlungen und der Ratenzahlungsvergleich über Mietforderungen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenSchließen die
Mietvertragsparteien einen Ratenzahlungsvergleich, kann sich der Mieter allenfalls dann zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen verpflichten, wenn die Vereinbarung unter den Vorbehalt der ordnungsgemäßen Abrechnung der
Nebenkosten gestellt wird und über diese Kosten binnen Jahresfrist sodann auch tatsächlich abgerechnet wird.
Vorliegend bestand ein Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlung für das Betriebsjahr 2011 nicht mehr. Denn nach Abrechnungsreife können die vertraglich vereinbarten Pauschalbeträge nicht mehr geltend gemacht werden. Vielmehr ist über die Betriebsnebenkosten konkret abzurechnen; ein etwaiges Guthaben ist an den Mieter auszukehren, Nachforderungen sind binnen Jahresfrist nach
§ 556 III BGB geltend zu machen. Eine Klage auf (nachträgliche) Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen ist nach Abrechnungsreife nicht mehr möglich.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.341 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant