Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.922 Anfragen
Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch für eine Promotion?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird eine Wohnung für sieben Monate angemietet, um eine Promotion zu verfassen, so kann dies nicht der Anmietung eines Hotelzimmers oder eine Ferienwohnung verglichen werden.
Eine Anmietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) liegt nicht vor liegt bei einem so langen Zeitraum nicht vor, wobei jedoch immer die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind. Hier entspricht der konkrete Nutzungszweck der Wohnung nicht Erholungs- oder Ferienzwecken.
LG Berlin, 18.12.2019 - Az: 65 S 101/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.