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Gefangene Gemeinschaftsfläche: Betretungsrecht für Sondernutzungsfläche?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kann eine Gemeinschaftsfläche, für die keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist, lediglich über eine Sondernutzungsfläche betreten werden, so haben Eigentümer nur dann ein Betretungsrecht für die Sondernutzungsfläche, wenn Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden.

Dies gilt zumindest für den vorliegenden Fall, da das Sondernutzungsrecht nicht mit der Beschränkung verbunden war, das anderen Wohnungseigentümern der Zugang zum gemeinschaftlichen Eigentum zu gewähren ist und andere Eigentümer auch nicht auf die regelmäßige Nutzung der strittigen Gemeinschaftsfläche angewiesen waren. Somit reduzierte sich vorliegend der Mitgebrauch auf das gelegentliche Betreten zur Instandsetzung und Instandhaltung.

Sofern andere Eigentümer ein Betretungsrecht erhalten wollen, ist eine Änderung bzw. Ersetzung der Teilungserklärung erforderlich.


LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - Az: 2-13 S 103/18

ECLI:DE:LGFFM:2019:1107.2.13S103.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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