Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.007 Anfragen

Hat der Mieter einen eigenen Stromzähler, haftet der Vermieter nicht für die Stromkosten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an BGH, 02.07.2014 - Az: VIII ZR 316/13 und BGH, 22.07.2014 - Az: VIII ZR 313/13).

Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht für die Stromkosten aufkommen muss, weil zwischen ihm und dem Versorger kein Stromlieferungsvertrag zustande gekommen ist.


BGH, 27.11.2019 - Az: VIII ZR 165/18

ECLI:DE:BGH:2019:271119UVIIIZR165.18.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant