Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.004 Anfragen
Terrassenvergrößerung und die Zustimmung der WEG-Mitglieder
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Mehrheitsbeschluss über die nachträgliche Genehmigung einer bereits vergrößerte Terrasse entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Er ist deshalb nichtig.
Die Erweiterung räumt dem Eigentümer ggf. ein Sondernutzungsrecht ein, da es sich bei der zur Erweiterung genutzten Gartenfläche um Gemeinschaftseigentum handelte, so dass automatisch ein Teil des Gemeinschaftseigentums einem einzelnen Eigentümer zugewiesen würde. Hierfür besteht keine Beschlusskompetenz.
Der Beschluss entsprach aber ohnehin nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, da es sich bei der Terrassenerweiterung um eine bauliche Veränderung handelt, die die anderen Eigentümer beeinträchtigt.
LG Berlin, 28.09.2019 - Az: 18 C 207/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!