- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.136 Anfragen
Streitwertberechnung bei Anfechtung der Jahresabrechnung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Streitwert bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung - in ihrer Gesamtheit - beträgt 50% des Nennbetrags der Jahresabrechnung.
Eine Hinzuziehung des auf die klagenden Wohnungseigentümer entfallenden Einzelbetrags scheidet aus (Additionsmethode). Denn dieser Betrag ist bereits in der Gesamtabrechnung enthalten.
Wendet sich jedoch ein Eigentümer mit einer Beschlussanfechtungsklage gegen den Ansatz einer einzelnen Kostenposition, so bestimmt sich der Streitwert nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.136 Beratungsanfragen
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant