Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.739 Anfragen

Winterdienst per Hausordnung und die Haftungsfrage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten - hier: Winterdienst - in einer Hausordnung auf die Mieter kann als sogenannter verhüllter Haftungsausschluss nach § 11 Nr. 7 AGBG unwirksam sein.

Für die deliktische Verantwortlichkeit des Vermieters gegenüber einem Mieter, der sich auf einem eisglatten Zugangsweg bei einem Sturz einen Körperschaden zufügt, ist nicht entscheidend, ob der Winterdienst wirksam durch eine Hausordnung auf die Mieter übertragen wurde, sondern ob die Mieter den Winterdienst tatsächlich übernommen haben.

Der Vermieter hat für ein Verschulden eines Mieters nicht deliktisch einzustehen, so dass dem geschädigten Mieter gegen den Vermieter auch kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht.


OLG Dresden, 20.06.1996 - Az: 7 U 905/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant