Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht, kann einen
Mietmangel darstellen und den Mieter zur
Mietminderung berechtigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vermieter weder Verursacher der Beeinträchtigung ist noch dagegen vorgehen kann.
Auf dem Nachbargrundstück wurde zunächst eine Tiefgarage abgerissen und dann ein Hochhaus neu errichtet, was über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Baulärm führte.
Dies stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar (vgl. BGH, 10.02.2010 - Az:
VIII ZR 343/08). Auf den Verursacher der Störung kommt es hierbei nicht an.