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Wenn die Nachbarskatze das Auto zerkratzt ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das reine Betreten eines Grundstücks durch Katzen ist grundsätzlich durch den Nachbarn zu dulden, insbesondere wenn Katzenhaltung in Wohngebieten üblich und verbreitet ist.

Jede weitergehende Beeinträchtigung, die über das bloße Betreten des Grundstücks des Nachbarn hinausgeht, muss nicht geduldet werden.

Ein Nachbar hat daher das Betreten seines Fahrzeugs durch die Nachbarskatze nicht mehr zu dulden, wenn durch das Betreten der Katze regelmäßig Kratzer am Lack und Verschmutzungen am Fahrzeug entstehen. Der geschädigte Fahrzeughalter ist nicht verpflichtet, sein auf seinem Grundstück mit Carport abgestelltes Fahrzeug durch Abdeckplanen o.ä. vor Katzenbesuchen selbst zu schützen.

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AG Bremen, 08.11.2017 - Az: 19 C 227/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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