Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.235 Anfragen

Fristlose Kündigung wegen illegaler Waffe in der Wohnung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bewahrt eine Mieter eine scharfe Waffe inkl. Munition in seiner Wohnung auf, ohne hierfür eine entsprechende waffenrechtliche Genehmigung zu besitzen, ist der Vermieter dazu berechtigt die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen.

Im zu entscheidenden Fall war es zu einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei gekommen, bei der auch die fragliche Waffe sichergestellt wurde, woraufhin der Vermieter fristlos kündigte. Das Verhalten des Mieters stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine Obhutspflichten dar und stört den Hausfrieden nachhaltig.

In einer solchen Situation ist auch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.235 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant