Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.269 Anfragen

Aufstellen einer E-Mobil-Box ist eine bauliche Veränderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Aufstellung einer mit einem Stromanschluss versehenen Unterstellmöglichkeit eines Elektromobils handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG.

Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung muss inhaltlich bestimmt sein. Erforderlich ist, dass die bauliche Veränderung hinreichend beschrieben wird, so dass eine durchführbare Regelung zu erkennen ist.

Ein Wohnungseigentümer hat, um eine hinreichende Interessenabwägung zu ermöglichen, vor Beschlussfassung hinreichend zu belegen, dass er zur Wahrung seiner Mobilität unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit auf die Aufstellung der E-Mobil-Box angewiesen ist.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.269 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant