Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.954 Anfragen

Mieterhöhungsverlangen und die Fahrradabstellmöglichkeit in Berlin

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Abschließbarer Fahrradkeller stellt auch dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal dar, wenn dieser nur über eine Kellertreppe erreichbar ist.

Maßgeblich für das Vorliegen wohnwerterhöhender oder -mindernder Merkmale nach dem Mietspiegel sind grundsätzlich objektive Kriterien.

Vorliegend war der Fahrradabstellraum über eine Treppe mit mehreren Stufen, die ausreichend breit ist, damit ein Mensch, der ein Fahrrad trägt, diese herab und heraufsteigen kann, erreichbar. Dass der Raum, der durch die Mieter auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt wird, nicht für jeden Mieter mit einem Fahrrad nutzbar ist, da z.B. ältere Menschen oder kleinere Kinder nicht in der Lage sein werden, ein Fahrrad eine Treppe herunter zu tragen, steht dem Vorliegen des jeweiligen Merkmals grundsätzlich nicht entgegen.


LG Berlin, 27.05.2016 - Az: 63 S 335/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant