Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.259 Anfragen

Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Mietpreisbremse ist nach Ansicht des LG Frankfurt in Hessen unwirksam, da die Hessische Mietbegrenzungsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden ist. Zum Zeitpunkt des Erlasses lag nur ein Begründungsentwurf vor, dies ergibt sich bereits darauf, dass jede Seite quer dick mit dem Wort "Entwurf" gekennzeichnet worden ist. Ein Entwurf ist jedoch nicht ausreichend, da die Bestimmung und Abgrenzung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einer sorgsamen Prüfung der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme bedarf, um auf diese Weise den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Eigentumsschutzes Rechnung zu tragen. Die Begründung muss nachprüfbare Tatsachen liefern, warum die jeweilige Gemeinde gerade in die Verordnung aufgenommen wurde.

Die offizielle Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde von der Hessischen Landesregierung frühestens im Jahr 2017 als pdf-Download auf der Homepage des zuständigen Ministeriums öffentlich zugänglich gemacht. Eine Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Hessen ist nicht erfolgt. Das Nachschieben einer Begründung heilt den Mangel der Verordnung nicht.


LG Frankfurt/Main, 27.03.2018 - Az: 11 S 183/17

ECLI:DE:LGFFM:2018:0327.2.11S183.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany