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Anspruch auf Untermieterlaubnis bei Bezug von Sozialleistungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein auf Sozialleistungen angewiesener Wohnungsmieter hat Anspruch auf Untermieterlaubnis, wenn dem Mieter die Sozialleistungen gekürzt wurden. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Mieters stellt ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB dar.


AG Berlin-Schöneberg, 13.08.2015 - Az: 106 C 117/15

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