Ein Baugerüst mit Planen, das die Wohnnutzung durch Verdunklung, fehlende Balkonnutzungsmöglichkeit, umherlaufende Bauarbeiter und eine erhöhte Einbruchsgefahr beeinträchtigt, rechtfertigt eine Minderung des Mietzinses um 15%.
AG Hamburg, 24.08.1995 - Az: 38 C 483/95
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