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Undichte Fenster sind ein Mangel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da undichte Fenster Zugluft verursachen, was wiederum zur Verschwendung von Heizenergie führt, stellen undichte Fenster einen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen hat. Der Vermieter kann sich in einem solchen Fall auch nicht auf das Baualter des Hauses berufen und eine Reparatur ablehnen.


AG Hamburg, 07.10.1986 - Az: 47 C 2059/85


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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