Der Vermieter kann vom Wohnungsmieter die Kosten für die Beseitigung einer Toilettenverstopfung ersetzt verlangen, wenn der Mieter diese schuldhaft herbeigeführt hat. Dies ist dann der Fall, wenn wie im vorliegenden Fall Tampons über die Toilette entsorgt und der Vermieter bei Beginn darauf hingewiesen hat, dass dies zu unterlassen sei.
AG Bergheim, 16.01.2008 - Az: 28 C 219/07
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