Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.081 Anfragen

Marderbefall berechtigt zur Mietminderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter die Miete um 10% wegen nächtlichen Lärms durch Marder im Dachgeschoss, der sich über der Mietwohnung befindet, gemindert. Marder hinterlassen, dem Gericht aus eigener Erfahrung bekannt, schwarzen Kot in der durch Fotos nachgewiesenen Größe und lärmen, als nachtaktive Tiere durch Trippel-, Kratz- und Spielgeräusche etc vor allem nachts. Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der unter dem Dachgeschoss gelegenen Wohnung der Beklagten durch Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe erheblich (vgl. AG Hamburg-Barmbek, 24.01.2003 - Az: 815 C 238/02). Diese Geräusche sind nicht vergleichbar mit gelegentlichen Tiergeräuschen von außerhalb des Hauses oder mit Verkehrsgeräuschen, da sie durch den Fehlboden deutlich wahrgenommen werden. Eine Mietminderung i.H.v. 10% erscheint daher in einem solchen Fall angemessen.


AG Augsburg, 27.09.2016 - Az: 72 C 2081/16

Alexandra KlimatosPatrizia KleinHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant