Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.524 Anfragen

Marderbefall berechtigt zur Mietminderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter die Miete um 10% wegen nächtlichen Lärms durch Marder im Dachgeschoss, der sich über der Mietwohnung befindet, gemindert. Marder hinterlassen, dem Gericht aus eigener Erfahrung bekannt, schwarzen Kot in der durch Fotos nachgewiesenen Größe und lärmen, als nachtaktive Tiere durch Trippel-, Kratz- und Spielgeräusche etc vor allem nachts. Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der unter dem Dachgeschoss gelegenen Wohnung der Beklagten durch Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe erheblich (vgl. AG Hamburg-Barmbek, 24.01.2003 - Az: 815 C 238/02). Diese Geräusche sind nicht vergleichbar mit gelegentlichen Tiergeräuschen von außerhalb des Hauses oder mit Verkehrsgeräuschen, da sie durch den Fehlboden deutlich wahrgenommen werden. Eine Mietminderung i.H.v. 10% erscheint daher in einem solchen Fall angemessen.


AG Augsburg, 27.09.2016 - Az: 72 C 2081/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.524 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant