Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.089 Anfragen

Räumung, wenn Jobcenter die Mietschulden nicht zahlt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erklärt das Jobcenter, nicht näher bezeichnete Mietschulden des Mieters "nach aktuellem Stand" zu übernehmen, so stellt dies keine den Anforderungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB genügende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung des Vermieters dar. Denn dieser Erklärung kann nicht entnommen werden, welche konkreten ausstehenden Beträge umfasst sein sollen.

Der Vermieter kann daher auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagen, sofern die entsprechenden Mietrückstände die erforderliche Höhe aufweisen.


LG Berlin, 10.01.2017 - Az: 67 S 408/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.089 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant