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Zwangsverwaltung und Rückstände

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Zwangsverwaltungsbeschlag unterliegende Miet- oder Pachtrückstände, die von dem Zwangsverwalter nicht eingezogen werden, können wegen Mißverhältnisses zwischen der Mindestvergütung und der entfalteten außergerichtlichen

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Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

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