Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.416 Anfragen

Kein Einklagen von Hausgeld im eigenen Namen durch den Verwalter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden. Somit kann der Verwalter Ansprüche der WEG i.d.R. nicht mehr in eigenem Namen geltend machen. Ein anderes galt bevor WEGs als teilrechtsfähig anerkannt wurden. Da WEGs nunmehr selbst rechts- und parteifähig sind, sind diese ohne weiteres selbst in der Lage, Ansprüche durchzusetzen. Das Bedürfnis, dass der Verwalter in eigenem Namen tätig wird, ist entfallen.


BGH, 28.01.2011 - Az: V ZR 145/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler