Ein Anspruch, der der Eigentümergemeinschaft gegen den Verwalter zusteht, kann von einem einzelnen Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Ein solcher Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und abzuweisen.
BayObLG, 03.11.2004 - Az: 2Z BR 175/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


