Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten. Die Vereinbarung im Verwaltervertrag, nach u.a. der bei Mahnung von säumigen Eigentümern 10,20 € pro Mahnfall anfallen, bedeutet nicht, dass der säumige Eigentümer für diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet.
Der Verwaltervertrag ist zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalter geschlossen.
Träger der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind die jeweiligen Vertragsparteien, also Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter.
Im Verwaltervertrag war vorliegend auch klarstellend festgehalten, dass die Gemeinschaft, dort bezeichnet als „Verband“, Schuldnerin der Sonderleistungen ist.
Die Sondervergütungen werden daher grundsätzlich von der Gemeinschaft geschuldet.
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