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Eigenmächtiger Fenstereinbau - so nicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Tauscht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Fenster aus, ohne diese den vorgegeben Fenstern optisch anzupassen, so kann der Eigentümer von der Eigentümergemeinschaft mittels Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet werden, optisch passende Fenster auf seine Kosten einbauen zu lassen. Vorliegend wurden silberne Kunststofffenster durch weiße Fenster mit einem zusätzlichen Mittelsteg ausgetauscht.

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