Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Instandhaltung mit Formulierungen wie "auf Basis des vorliegenden und noch zu verhandelnden Angebots" sind zu unbestimmt. Entsprechende Beschlüsse sind daher anfechtbar.
AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - Az: 539 C 21/14
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