Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.292 Anfragen

Hausgeldzahlungen gehören nicht auf Treuhandkonten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, Hausgeldzahlungen auf ein offenes Treuhandkonto zu leisten.

Zahlungen müssen nur auf ein Konto geleistet werden, das unmittelbar der Eigentümergemeinschaft zusteht. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Vermögenssonderung und infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG.

Verlangt der Verwalter dennoch Zahlungen auf ein Treuhandkonto, kann die Zahlung zurückbehalten werden. Dies gilt zumindest für den Fall, dass dadurch die Liquidität der WEG nicht gefährdet wird.


AG Hamburg, 25.07.2014 - Az: 10 C 24/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant