Wird ein vor einem Haus parkendes Kfz bei einem Sturm durch herabfallende Dachziegel beschädigt, so besteht der Anschein eines Fehlers bei der Errichtung oder einer unzureichenden Unterhaltung des Gebäudes.
Selbst Windgeschwindigkeiten bis zu 120 km/h können in Deutschland nicht als so ungewöhnlich angesehen werden, dass sie den Anscheinsbeweis der fehlerhaften Errichtung erschüttern würden. Vorliegend betrug die Geschwindigkeit sogar "nur" 90 km/h.
Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn derartige Windstären für eine Region ungewöhnlich sind.
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