Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.375 Anfragen
5 Minuten Redezeit - und dann ist Schluss!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Redezeitbegrenzungen bei einer Wohnungseigentümerversammlung sind prinzipiell zulässig, sofern die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.