- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.307 Anfragen
Fassadenfarbe kann eine bauliche Veränderung sein!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es kann auch bei einer deutlich geänderten Farbgestaltung eine bauliche Veränderung vorliegen, die alle Eigentümer beeinträchtigt und somit einer einstimmigen Zustimmung bedarf.
Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen Mehrheitsbeschluss, nachdem die bis dato einheitlich hellgelbe Fassade so geändert wurde, dass an den Balkonbrüstungen im unteren Bereich jeweils orangefarbene Streifen angebracht wurden.
Nicht alle Eigentümer stimmten diesem Konzept zu, der Beschluss wurde angefochten - erfolgreich. Denn hier lag eine bauliche Veränderung vor, da die neue Farbgebung den Gesamteindruck der Anlage beeinflusste. Die Schaffung starker Kontraste über die gesamte Fassade stellt eine wesentliche Änderung dar. Deshalb wäre ein einstimmiger Beschluss erforderlich gewesen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
Verifizierter Mandant