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Hebeanlage von Doppelstockgarage - Sondereigentum?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.


BGH, 21.10.2011 - Az: V ZR 75/11

Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

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