Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Schuhe als Sicherheitsrisiko?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist weit verbreitet und üblich, dass Schuhe zeitweilig im Flur auf der Fußmatte abgestellt werden, da eine Verschmutzung der Wohnung vermieden werden soll. Auf der Fußmatte abgestellte Schuhe sind in der Regel für Dritte nicht gefährlich, da sich Personen, die eine Wohnung nicht betreten wollen, sich der Fußmatte üblicherweise auch nicht nähern. Daher ist auch ein Wohnungseigentümerbeschluss, nach dem das witterungsbedingte Abstellen von Schuhen auf der Fußmatte im Flur zulässig ist, nicht zu beanstanden.
Es ist nicht erforderlich, dass im Haus ein Zustand völliger Gefahrenfreiheit geschaffen wird, die Verkehrssicherungspflicht gebietet es lediglich, die zur Verhütung von Unfällen im Treppenhaus erforderlichen Vorkehrungen zu treffen nicht aber, das Unterbinden von üblichen und nachvollziehbaren Verhaltensweisen zur Abwendung von denkbar entfernten Gefahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese bei der verkehrsüblichen und zumutbaren eigenen Sorgfalt ohne weiteres vermeidbar sind.


OLG Hamm, 20.04.1988 - Az: 15 W 168/88

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.

Gerne wieder

Verifizierter Mandant

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!

Verifizierter Mandant