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Asbestplatten - nicht immer ein Sachmangel
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Vorhandensein der Asbestplatten in der Fassade ist kein Sachmangel. Daher muss der Verkäufer nicht für die Kosten einer Asbestsanierung aufkommen - auch dann nicht,
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Thomas Clingen, Köln
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos