Das Vorhandensein der Asbestplatten in der Fassade ist kein Sachmangel. Daher muss der Verkäufer nicht für die Kosten einer Asbestsanierung aufkommen - auch dann nicht,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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