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Asbestplatten - nicht immer ein Sachmangel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Vorhandensein der Asbestplatten in der Fassade ist kein Sachmangel. Daher muss der Verkäufer nicht für die Kosten einer Asbestsanierung aufkommen - auch dann nicht,

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Thomas Clingen, Köln
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