Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.244 Anfragen

Haftet der Eigentümer, wenn Laub Rutschpartie verursacht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein Passant auf Laub, obgleich der Grundstückseigentümer das Laub turnusmäßig beseitigt, so besteht keine Haftung des Eigentümers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da Gehwege im Bereich von Laubbäumen bei Laubfall immer eine gewisse Rutschgefahr aufweisen. Fußgänger müssen sich hierauf einstellen.

Die Reinigung des Weges kann nur im Rahmen des Zumutbaren gefordert werden, ein Verlangen Laub jeweils sofort zu entfernen, würde den Rahmen des tatsächlich und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen.


LG Coburg, 22.02.2008 - Az: 14 O 742/07

ECLI:DE:LGCOBUR:2008:0222.14O742.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant