Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.475 Anfragen

Haftet der Eigentümer, wenn Laub Rutschpartie verursacht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein Passant auf Laub, obgleich der Grundstückseigentümer das Laub turnusmäßig beseitigt, so besteht keine Haftung des Eigentümers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da Gehwege im Bereich von Laubbäumen bei Laubfall immer eine gewisse Rutschgefahr aufweisen. Fußgänger müssen sich hierauf einstellen.

Die Reinigung des Weges kann nur im Rahmen des Zumutbaren gefordert werden, ein Verlangen Laub jeweils sofort zu entfernen, würde den Rahmen des tatsächlich und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen.


LG Coburg, 22.02.2008 - Az: 14 O 742/07

ECLI:DE:LGCOBUR:2008:0222.14O742.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg