Bäume müssen nicht dauernd auf morsche Äste überprüft werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ohne erkennbaren Anlass besteht keine Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, den auf dem Grund befindlichen Baumbestand laufend auf morsche Äste zu überprüfen.
Eine fachmännische Begutachtung ist nur dann erforderlich, wenn bei laienhafter Kontrolle Verdachtsmomente bestehen - z.B. Verfärbungen und / oder Harzaustritte.
Ist dies nicht der Fall und wurde somit die zumutbare Sorgfalt angewendet, so besteht auch keine Haftung für Schäden aufgrund eines herabfallenden Astes.
AG Bremen, 20.04.2007 - Az: 7 C 1/07, 7 C 1/2007
ECLI:DE:AGHB1:2007:0420.7C1.07.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...