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Entfernung von Fassendenbepflanzung ist bauliche Veränderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Maßnahme, die zur Folge hat, daß ein bestehendes Fassadengrün entfernt wird und die zukünftige Entstehung unterbindet, stellt eine bauliche Veränderung
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