Wurde unangefochten mittels Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer beschlossen, daß nicht genehmigte Parabolantennen zu entfernen sind, so kann sich ein Eigentümer später nicht darauf berufen, daß ein ausländischer Mieter zur Aufstellung berechtigt sei.
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OLG Köln, 05.11.2004 - Az: 16 Wx 207/04
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