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Mit WEG-Beschluss Zähler verplomben?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Beschluss, nach dem sämtliche Warm- und Kaltwasserzähler bei der nächsten turnusmäßigen Abrechnung verplombt werden, ist durch das Gemeinschaftsanliegen der ordnungsgemäßen Erfassung des Verbrauchs gerechtfertigt.

Es handelt sich daher um keinen unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum, vielmehr um einen Beschluss gemäß § 15 Abs. 2 WEG, mit welchem das Gemeinschaftsanliegen der ordnungsgemäßen Verbrauchserfassung sachgerecht geregelt wird. Eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft hierfür ist gegeben.


KG, 24.05.2004 - Az: 24 W 83/03

ECLI:DE:KG:2004:0524.24W83.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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